Bewertungen

Bewertung Ihrer Immobilie

Welchen Wert hat eigentlich meine Wohnung, mein Haus oder mein Grundstück?

Während die Preise von Aktien, Gold und anderen Anlageformen ständig neu berechnet werden, besteht bei Immobilien oft nur eine vage Vorstellung vom tatsächlichen Wert des Objektes.

Dabei gibt es viele Gründe für eine kompetente, objektive und unabhängige Immobilienbewertung:

Geplanter Kauf oder Verkauf
um z.B. Fehlinvestitionen zu vermeiden

Ehescheidung
zur Vermögensaufteilung / Zugewinnberechnung

Erbschaftsangelegenheiten
zur gerechten Erbaufteilung und -abfindung

Schenkung oder Übertragung
z.B. aus steuerlichen Aspekten

Vermögensaufstellung
als Entscheidungshilfe von Investitions- und ­Portfoliostrategien

Anteilsbewertung bei Gesellschaften
z.B. beim Ausscheiden von Gesellschaftern, geplanten Kapitalerhöhung

Beleihung im Zuge einer Kreditvergabe

Versicherungen

 

Sie benötigen den Verkehrswert Ihrer Immobilie?

Gerne erstelle ich Ihnen eine objektive und unabhängige Immobilienbewertung:

  • durch ein umfangreiches Wertermittlungsgutachten (im Sinne § 194 BauGB)
  • durch einen Wertermittlungsbericht (überschlägige Ermittlung des Verkehrswertes, ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten und ohne die sonst übliche eingehende Begründung aller Wertansätze – nur für ETW und EFH möglich)

Meine Kompetenz:

  • Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
  • Empfehlung und Feststellung des geeigneten Bewertungsverfahrens
  • Kurzfristige Besichtigung (Ortstermin) der Immobilie / Liegenschaft
  • Sichtung und Auswertung aller vorliegenden Unterlagen bzw. Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Fortbildung und Erfahrungsaustausch in verschiedenen Fachverbänden
  • Analyse und Beachtung objektspezifischer Merkmale und Eigenschaften

Kompetent, objektiv, unabhängig


Als DEKRA-geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertungen biete ich kompetente Erstellung an von:

  • Wertermittlungsgutachten
    Vergütung nach der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. – Honorarrichtlinie)
  • Wertermittlungsbericht
    Honorar pauschal 900,- € zzgl. Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.